Wendepunkt
Institut für Energie
und Umwelttechnik

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Wenn die Wohnung krank macht.
Feuchte Wände reduzieren nicht nur die dämmenden Eigenschaften von Außenwänden und erhöhen so deutlich die Heizkosten. Darüber hinaus sind sie oft auch der Grund für Schimmel in Häusern und Wohnräumen.
Nach einem Urteil des Berliner Landgerichts ist bei akuter Gesundheitsgefährdung, eine Mietminderung bis zu 100% möglich. Des weiteren kann der Mieter das Mietverhältnis, fristlos kündigen. Nach Ansicht des Landgerichts ist der Mieter auch nicht verpflichtet, den Schimmel mit Fristsetzung selbst zu beseitigen. Vielmehr dürfe er bei Gesundheitsgefährdung, umgehend ausziehen und die Miete einbehalten. 
Die Mieterin und ihre Tochter wurden beide mit einer akuten Lungenentzündung ins Krankenhaus eingeliefert. Ein Gutachter bestätigte, dass die Erkrankungen durch die mit Schimmel belastete Wohnung verursacht wurde.
(Az.: 65S 345/07) Landgericht Berlin