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Wenn die Wohnung krank macht.
Feuchte Wände reduzieren nicht nur die dämmenden Eigenschaften von Außenwänden
und erhöhen so deutlich die Heizkosten. Darüber hinaus sind sie oft auch der
Grund für Schimmel in Häusern und Wohnräumen.
Nach einem Urteil des Berliner Landgerichts ist bei akuter
Gesundheitsgefährdung, eine Mietminderung bis zu 100% möglich. Des weiteren
kann der Mieter das Mietverhältnis, fristlos kündigen. Nach Ansicht des
Landgerichts ist der Mieter auch nicht verpflichtet, den Schimmel mit Fristsetzung
selbst zu beseitigen. Vielmehr dürfe er bei Gesundheitsgefährdung, umgehend
ausziehen und die Miete einbehalten.
Die Mieterin und ihre Tochter wurden beide mit einer akuten Lungenentzündung
ins Krankenhaus eingeliefert. Ein Gutachter bestätigte, dass die Erkrankungen
durch die mit Schimmel belastete Wohnung verursacht wurde.
(Az.: 65S 345/07) Landgericht Berlin
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