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Pelletheizungen eignen sich insbesondere für den
Einsatz in Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem Maximalbedarf von 30 kW.
Derzeit werden die Pellets mit 7% und nicht mit 19% MWST verkauft. So möchte
die Bundesregierung zusätzlich das Umrüsten auf nachwachsende Rohstoffe
fördern. Nachteilig ist die Speicherung der Pellets. Für Hausbesitzer mit wenig
Platz sind Pellets somit genauso unpraktisch wie z.B. Öl oder Flüssiggas aus
dem Tank. Eine Pelletheizung ist in der Neuanschaffung geringfügig teurer als
vergleichbare Gas- und Ölheizungen. Dieser Preisvorteil ist durch die
Betriebskosten des Pelletbrenners, schon nach wenigen Jahren aufgebraucht.
Pelletheizungen werden als weitgehend CO2 neutral bewährtet, da das Holz die
gleiche Menge CO2 filtert, wie bei seiner Verbrennung freigesetzt wird. Auch
bei Pelletheizungen gibt es die Brennwerttechnik. Die so ausgerüsteten
Heizungsanlagen haben eine optimierte Verbrennung, weshalb sie als besonders
sauber gelten. Die Feinstaubimmissionswerte sind so gering, das sie auch in
Bereichen installiert werden dürfen, wo strengere Regelungen gelten.
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