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Am 1. Oktober trat die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
in Kraft. Somit wurde die Energieeinsparverordnung von 2007 abgelöst. Durch die
Änderung der Energieeinspar- und Heizkostenverordnung werden nun die Beschlüsse
zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) weitgehend umgesetzt. Ziel
der neun Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energie-, Heizungs- und Warmwasserbedarf um ca. 30
Prozent zu senken. Ab 2012 sollen in einem weiteren Schritt die energetischen
Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden
Die Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:
- Die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs wurde für Neu- und
Altbauten (bei Modernisierung) um durchschnittlich 30 Prozent reduziert.
- Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten werden um
durchschnittlich 15% erhöht.
- In der Altbaumodernisierung mit größeren baulichen Änderungen (Fassade,
Fenster und Dach), ist die energetische Anforderung sogar um 30% erhöht.
- Dachböden müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. Je nach
Raumnutzung, kann die Geschossdecke oder eine Dachdämmung gewählt werden. Bei
Neuerwerbung besteht eine Nachrüstpflicht. Für Eigentümer von Ein- und
Zweifamilienhäusern, besteht weiterhin die Freistellung, wenn der Eigentümer
bereits am 1.2.2002 in seinem Haus wohnte.
- Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern, müssen mit einer
automatischen Regelung zur Be- und Entfeuchtung Nachgerüstet werden..
- Nachtstromspeicherheizungen, die 30 Jahre oder älter sind, müssen bis zum 1
Januar 2020 durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft
insbesondere Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und
Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche.
Ausgenommen sind Gebäude, die nach dem Anforderungsniveau der
Wärmeschutzverordnung 1995 erbaut sind oder der Austausch unwirtschaftlich
wäre. Ebenfalls in Gebäuden, in denen durch öffentlich-rechtliche Vorschriften
der Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorgeschrieben ist.
- Die Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt. Bestimmte
Prüfungen werden dem Bezirksschornsteinfegermeister übertragen und Nachweise
bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand
(Unternehmererklärungen) eingeführt. Außerdem werden einheitliche
Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale Vorschriften der EnEV
eingeführt. Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforderungen der EnEV und
die Bereitstellung und Verwendung falscher Daten beim Energieausweis werden als
Ordnungswidrigkeit geahndet.
Weiterführende Informationen zu Energiesparmöglichkeiten finden Sie z.B.
unter www.dena.de, www.bmvbs.de, www.kfw.de usw. Ein besonderer Service ist die
kostenlose 24-Stunden-Hotline der dena unter der Telefonnummer 08000 736 734.
EnEV http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/index.html http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf EnEV
2009 PDF

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