Wendepunkt
Institut für Energie
und Umwelttechnik

yellow05_next.gif   yellow05_next.gif   yellow05_next.gif   yellow05_next.gif    yellow05_next.gif   yellow05_next.gif   yellow05_next.gif
























 
Am 1. Oktober trat die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Somit wurde die Energieeinsparverordnung von 2007 abgelöst. Durch die Änderung der Energieeinspar- und Heizkostenverordnung werden nun die Beschlüsse zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) weitgehend umgesetzt. Ziel der neun Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energie-,  Heizungs- und Warmwasserbedarf um ca. 30 Prozent zu senken. Ab 2012 sollen in einem weiteren Schritt die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden

Die Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:

- Die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs wurde für Neu- und Altbauten (bei Modernisierung) um durchschnittlich 30 Prozent reduziert.

- Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten werden um durchschnittlich 15% erhöht.

- In der Altbaumodernisierung mit größeren baulichen Änderungen (Fassade, Fenster und Dach), ist die energetische Anforderung sogar um 30% erhöht.

- Dachböden müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. Je nach Raumnutzung, kann die Geschossdecke oder eine Dachdämmung gewählt werden. Bei Neuerwerbung besteht eine Nachrüstpflicht. Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, besteht weiterhin die Freistellung, wenn der Eigentümer bereits am 1.2.2002 in seinem Haus wohnte.

- Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern, müssen mit einer automatischen Regelung zur Be- und Entfeuchtung Nachgerüstet werden..

- Nachtstromspeicherheizungen, die 30 Jahre oder älter sind, müssen bis zum 1 Januar 2020 durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft insbesondere Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche.
Ausgenommen sind Gebäude, die nach dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 erbaut sind oder der Austausch unwirtschaftlich wäre. Ebenfalls in Gebäuden, in denen durch öffentlich-rechtliche Vorschriften der Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorgeschrieben ist.

- Die Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt. Bestimmte Prüfungen werden dem Bezirksschornsteinfegermeister übertragen und Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand (Unternehmererklärungen) eingeführt. Außerdem werden einheitliche Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale Vorschriften der EnEV eingeführt. Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforderungen der EnEV und die Bereitstellung und Verwendung falscher Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Weiterführende Informationen zu Energiesparmöglichkeiten finden Sie z.B. unter www.dena.de, www.bmvbs.de, www.kfw.de  usw. Ein besonderer Service ist die kostenlose 24-Stunden-Hotline der dena unter der Telefonnummer 08000 736 734.

EnEV
http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/index.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev_2007/gesam
t.pdf
EnEV 2009 PDF

yellow05_next.gif
yellow05_next.gif