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Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude
energetisch bewertet.
Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise
werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Seit der EnEV 2007 gibt
es das öffentlich-rechtliche Zertifikat, den Energieausweis. Wodurch der
Begriff Energiepass, der deutschen Energieagentur (dena) offiziell abgelöst
wurde.
Wann muß ein Energieausweis erstellt werden? Beim Errichten, Ändern oder beim
Erweitern von Gebäuden ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Des weiteren
müssen dem Interessenten bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing,
bestehende Gebäude auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden.
Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude (vgl. § 16 Abs. 4
EnEV).
Wer berechtigt ist, Energieausweise für bestehende Gebäude auszustellen, wird
in § 21 des Entwurfs zur EnEV 2007 geregelt.

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