Wendepunkt
Institut für Energie
und Umwelttechnik

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Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.

Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Seit der EnEV 2007 gibt es das öffentlich-rechtliche Zertifikat, den Energieausweis. Wodurch der Begriff Energiepass, der deutschen Energieagentur (dena) offiziell abgelöst wurde.
Wann muß ein Energieausweis erstellt werden? Beim Errichten, Ändern oder beim Erweitern von Gebäuden ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Des weiteren müssen dem Interessenten bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing, bestehende Gebäude auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden. Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude (vgl. § 16 Abs. 4 EnEV).
Wer berechtigt ist, Energieausweise für bestehende Gebäude auszustellen, wird in § 21 des Entwurfs zur EnEV 2007 geregelt.




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