Wendepunkt
Institut für Energie
und Umwelttechnik

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit 2002, ein wichtiger Bestandteil des deutschen Baurechts. Durch die Verordnung wird das Energieeinspargesetz (EnEG) der Bundesregierung umgesetzt. Sie schreibt den effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes zwingend vor. Die Verordnung gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude gleichermaßen. Sinn der EnEV ist es, den Energiebedarf eines Gebäudes zu ermitteln und ihn gegebenenfalls zu optimieren. Durch die Berücksichtigung der Nutzenergie, dem Wärmeschutz des Gebäudes und der Energiegewinnung, wird eine aussagekräftige Gesamtbilanz des Gebäudes erstellt. Hierfür sind zwei Verfahren möglich, das Bauteilverfahren mit der Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) und das Bilanzverfahren, welches alternativ für Altbauten verwendet werden kann. Dies darf jedoch um bis zu 40 % über den Grenzwerten für Neubauten liegen. Rückschlüsse auf die energietechnischen Qualitäten eines Gebäudes sind auch anhand von dokumentiertem Strom-, Öl-, Gas-, Holz- oder Kohle etc. - Verbrauch möglich. 

EnEV
http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/index.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev_2007/gesam
t.pdf
EnEV 2009 PDF

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