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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit 2002,
ein wichtiger Bestandteil des deutschen Baurechts. Durch die Verordnung wird
das Energieeinspargesetz (EnEG) der Bundesregierung umgesetzt. Sie schreibt den
effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes zwingend
vor. Die Verordnung gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse
Betriebsgebäude gleichermaßen. Sinn der EnEV ist es, den Energiebedarf eines
Gebäudes zu ermitteln und ihn gegebenenfalls zu optimieren. Durch die
Berücksichtigung der Nutzenergie, dem Wärmeschutz des Gebäudes und der
Energiegewinnung, wird eine aussagekräftige Gesamtbilanz des Gebäudes erstellt.
Hierfür sind zwei Verfahren möglich, das Bauteilverfahren mit der Ermittlung
des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) und das Bilanzverfahren, welches
alternativ für Altbauten verwendet werden kann. Dies darf jedoch um bis zu
40 % über den Grenzwerten für Neubauten liegen. Rückschlüsse auf die
energietechnischen Qualitäten eines Gebäudes sind auch anhand von
dokumentiertem Strom-, Öl-, Gas-, Holz- oder Kohle etc. - Verbrauch möglich.
EnEV http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/index.html http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf EnEV
2009 PDF


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