Wendepunkt
Institut für Energie
und Umwelttechnik

yellow05_next.gif   yellow05_next.gif   yellow05_next.gif   yellow05_next.gif    yellow05_next.gif   yellow05_next.gif   yellow05_next.gif









yellow05_next.gif
yellow05_next.gif
yellow05_next.gif
yellow05_next.gif
yellow05_next.gif
yellow05_next.gif
yellow05_next.gif
yellow05_next.gif
















Die Grundanforderungen eines KfW-Energiesparhaus 60 sind identisch mit denen eines KfW-Energiesparhaus 40, jedoch sind diese weniger streng.
Nach den Förderrichtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist der Standard eines KfW-Energiesparhauses 60 erreicht, wenn der Energiebedarf nicht über 60 kWh pro m² Nutzfläche und Jahr beträgt.
Dies wird nur erreicht, wenn Heiztechnik und energetische Qualität der Gebäudehülle optimal aufeinander abgestimmt sind.
Das sollte ein Sachverständiger bereits bei der Planung berücksichtigen.
Dieser Haustyp kann mit einer herkömmlichen Heizungsanlage ausgestattet werden. Eine Lüftungsanlage ist in der Regel nicht erforderlich. Durch den verbesserten Wärmeschutz ist man für zukünftige Energiepreissteigerungen besser gerüstet als beim EnEV-Standard-Haus.

Denn es liegt mindestens 30 Prozent unter dem Standart, des in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenem Höchstwert.