Wendepunkt
Institut für Energie
und Umwelttechnik

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Ein KfW-Energiesparhaus 40 muss zwei Kriterien einhalten, die den Energieverbrauch des Gebäudes widerspiegeln.
Diese Kriterien stehen im Energiebedarfsausweis, der für jeden Neubau von einem Sachverständigen zu erstellen ist.
Zum einen ist das die Kennziffer, die den Gesamtenergieverbrauch Ihres Gebäudes zum Ausdruck bringt, und zwar der  Jahres-Primärenergiebedarf (Qp), der nach EnEV (Energie-Einsparverordnung) nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (An) betragen darf und
zum anderen die Anforderung an die Qualität der thermischen Hülle Ihres Neubaus.
Hier muss der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (HT) den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 45% unterschreiten.
Um den Energiestandart zu erreichen, bedarf es eines Vollwärmeschutzes des ganzen Hauses. Fenster müssen Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung und einen hoch wärmedämmenden Fensterrahmen haben.
Des weiteren bedarf es einer kontrollierte Lüftungsanlage, mit mehr als 80% Wärmerückgewinnung.